Vorwort des Trägers Deutscher Kinderschutzbund

Wir freuen uns, Sie als Eltern in unserer Einrichtung begrüßen zu dürfen und hoffen auf eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit im Sinne und zum Wohle Ihrer Kinder und Ihrer gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Würselen, Bezrik Alsdorf und Herzogenrath wurde 1980 gegründet.

Er ist ein gemeinnütziger Verein, der von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt wird. Mittlerweile ist er Träger von mehreren Einrichtungen (s. Übersicht „Organisationsstruktur“), u.a. unser Montessori-Kinderhaus Klatschmohn“. Diese Einrichtungen sind unter dem Dach des Kinderschutzbundes dessen Leitbild und Grobkonzept verpflichtet.

Das Montessori-Kinderhaus „Klatschmohn“ verrät schon im Namen seine besondere pädagogische Ausrichtung: Die Pädagogik der Maria Montessori wird hier zum Grundkonzept der Arbeit gemacht. Auf die Entwicklung der Eigenständigkeit und damit auch die Entfaltung zur freien Persönlichkeit wird hier großen Wert gelegt. Besondere Materialien unterstüt- zen diesen Prozess.

Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz vorstellen, wer wir als Träger der Einrichtungen sind und was uns wichtig ist bzw. uns ausmacht.

Bei Fragen, Wünschen, Anregungen und auch Konflikten sind wir jederzeit ansprechbar.

Leitbild des Bundesverband DKSB e.V.

Leitbild des Verein

Der DKSB Ortsverband, gegründet März 1980, ist mit seiner Verbandstruktur eingebettet in den Landesverband NRW sowie in den Bundesverband des Deutschen Kinderschutzbundes. Er gehört dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) an.

Eine gute Kindheit ist ein Wert an sich.

Der Kinderschutzbund setzt sich für den Schutz von Kindern vor Gewalt, gegen Kinderarmut und für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird – und in der Kinder und Jugendliche bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.
Seit über 70 Jahren kämpft der Kinderschutzbund für die Rechte von Kindern und Jugendlichen – vor Ort durch praktische Angebote und darüber hinaus durch politische Arbeit für ihre Interessen. Auch der Kinderschutzbund Würselen versteht sich als Teil dieses Verbandes und trägt diese Ziele hier vor Ort mit.

Unser Grundsatzprogramm in Kurzfassung

Das Kinder- und jugendpolitische Grundsatzprogramm legt unsere Grundüberzeugungen dar und bietet Orientierung in zentralen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik. Es wurde 2024 einstimmig beschlossen. Es beruht auf zehn Leitsätzen:

  1. Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt Wir denken die Welt vom Kind aus und stellen die Interessen, Rechte und Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns – und erwarten dies auch von Staat, Institutionen und Gesellschaft.
  2. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, auf die sie sich verlassen können Die meisten Kinder wachsen in Familien auf – ihrem wichtigsten Entwicklungs- und Erfahrungsort. Wo Familien an ihre Grenzen kommen, brauchen sie Unterstützung. Denn starke Eltern machen Kinder stark.
  3. Kinder und Jugendliche brauchen Gleichaltrige Sie brauchen Orte und Freiräume für freie, selbstgestaltete Aktivitäten mit Gleichaltrigen. Diese Bedeutung des Miteinanders muss anerkannt werden.
  4. Kinder und Jugendliche brauchen eine Gesellschaft, die sie sieht und hört Wir treiben die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention voran – mit Schutz, Förderung und Beteiligung als Maßstab. Deshalb setzen wir uns auch für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein und dafür, dass Kinder selbst zu Wort kommen.
  5. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung Alle haben ein Recht auf hochwertige Bildung – unabhängig von ihrer Herkunft. Wir setzen uns für inklusive und kostenfreie Bildung ein.
  6. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen Alle haben ein Recht auf die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Gesundheit verstehen wir mit der WHO als Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens – nicht als bloße Abwesenheit von Krankheit.
  7. Kinder und Jugendliche müssen ohne Angst verschieden sein können Jedes Kind ist eine einzigartige Persönlichkeit. Alle haben ein Recht darauf, in ihrer Vielfalt gesehen, anerkannt und respektiert zu werden – und sich zugleich als Teil einer Gemeinschaft zu verstehen.
  8. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Aufwachsen ohne Armut Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen dürfen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir setzen uns für eine umfassende, ressortübergreifende Strategie gegen Kinderarmut ein.
  9. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Aufwachsen ohne Gewalt Gewalt – körperlich, psychisch, sexualisiert oder als Vernachlässigung – bedroht Würde und Zukunft von Kindern. Wir setzen uns für einen gewaltfreien, respektvollen Umgang und für Schutzkonzepte in allen Einrichtungen ein.
  10. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Gute Kinder- und Jugendpolitik schafft Chancengerechtigkeit heute und übernimmt zugleich Verantwortung für die Generationen von morgen – im Sinne von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit.

Wir verfolgen das Arbeitsprinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”.

Unsere Philosophie

Nachhaltigkeit

„Wenn es keine Kinder gäbe, gäbe es auch keine Erwachsenen“ (Paul, 8 Jahre)

Wir haben uns aus der Wirtschaft den Begriff der Nachhaltigkeit zu unserer Grundlage gemacht. Entstanden ist dieser Begriff auf dem Umweltgipfel 1992 in Rio de Janeiro und wurde dort zum Leitbild für das 21. Jahrhundert erklärt. Nachhaltigkeit will die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen befriedigen und dabei die Chancen zukünftiger Generationen auf ökono- mischer, ökologischer und sozialer Sicherheit bewahren.

Für uns als Kinderschutzbund geht es um die Wertschätzung der Natur und Schöpfung gegenüber mit dem Ansinnen, unseren Kindern gesunde Lebensbedingungen und damit Zukunft zu erhalten.

Unsere Themen

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Themen

  • Natur
  • Bewegung
  • Ernährung
  • Naturwissenschaft
  • Soziales Lernen
  • Sprache
  • Gender-Arbeit (Mädchen/Junge) Elternarbeit
  • Partizipation

In unseren Einrichtungen geht es nicht darum, dass die uns anvertrauten Kinder Kenntnisse anhäufen, sondern um die Verbindung von Leben und Lernen, damit die natürliche Lern -und Experimentierfreude von Kindern erhalten bleibt bzw. gefördert wird.

Unsere Besonderheit

Als Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kinderschutzbundes ergibt sich von selbst unser Schwerpunkt auf die Unterstützung von Eltern und Familien im Erziehungsalltag. So finden die Eltern begleitend neben der pädagogischen Arbeit mit den Kindern ein vielfältiges Unterstützungsangebot durch die weiteren Möglichkeiten unserer Einrichtung:

  1. Beratung
    Ausgebildete Fachkräfte stehen in Konfliktsituationen zur Beratung zur Verfügung. Sie kom- men auch vor Ort zu Gesprächen in die Einrichtung.
  2. Vorträge und Elternabend
    Auch hier sind Fachkräfte im Haus, die thematische Abende zu z. B. Erziehungsfragen gestalten.
  3. Begleiteter Umgang
    Wir bieten in unseren Räumen in Absprache mit den Jugendämtern begleiteten Umgang durch eine pädagogische Fachkraft an. Auch „nur“ begleitete Übergaben sind in unseren Einrichtungen möglich.
  4. Trennungs- und Scheidungsberatung
    Auch diese Form der Jugendhilfeleistung wird bei uns – zum Teil in Kooperation mit dem Jugendamt – angeboten.

Diese Angebote sind „vorbeugend“ und besonders in Krisensituationen. Wir behandeln alle Fragen vertraulich und besprechen gemeinsam mit Ihnen Ihren ganz eigenen Lösungsweg.

Der Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungs- systems. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und Infor- mation der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung. Der Kindergarten unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie. Der Kindergarten realisiert seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungs- berechtigten und dabei insbesondere

  • die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen
  • dem Kind zur größtmöglichen Selbstständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken
  • dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen
  • die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern.
  • dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern

die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln

Der Kindergarten hat die Aufgabe, das Kind unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen Kind die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander insbesondere auch der Geschlechter untereinander erlernt werden soll. Die Integration behinderter Kinder soll besonders gefördert werden. Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen positive Wirkungsmöglichkeiten und Aufgaben innerhalb des Zusammenlebens erkennen und altersgemäße demokratische Verhaltensweisen einüben können. Auch gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen soll Verständnis entwickelt und Toleranz gefördert werden.“

Die Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung der Kinder als Familien ergänzende und unterstützende Aufgabe verstehen wir im Sinne einer intensiven, lebendigen Zusammenarbeit mit dem Elternhaus des Kindes. Die Eltern sind das Bindeglied zwischen uns und dem Kind. Die Zusammenarbeit ist ein unverzichtbarer Teil unserer Arbeit. Die Eltern sind unsere Partner, wenn es darum geht, zum Wohle des Kindes zu handeln, um gute Entwicklungsmöglichkeiten gewähren zu können. Entsprechend werden die Erziehungsberechtigten in unserem Haus die Möglichkeit zu vielfältigen Mitgestaltungsmöglichkeiten vorfinden, wie z.B. Hospitationsgelegenheit nach Absprache, Spiel- und Bastelnachmittage, Elterncafé, Elternabende, Ausflüge, Feste usw. Darüber hinaus gibt es drei institutionalisierende Formen der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten:

  • die Elternversammlung
  • den Elternrat
  • den Rat der Tageseinrichtung.

Durch die Mitwirkung der Eltern soll die Kooperation zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern gefördert werden. Zu diesem Zweck wird aus der Elternversammlung Gruppen ver- tretend der Elternrat gewählt. Dieser bildet mit dem Träger und den in der Einrichtung tätigen pädagogischen Kräften den Rat der Tageseinrichtung. In diesem Gremium können Fragen der inneren und äußeren Organisation der Tageseinrichtung geklärt werden.