Wir möchten nochmals auf die Möglichkeit hinweisen.
Über den Härtefallfonds wird die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, gefördert.
Dass sind Familien, die keine sozialen Leistungen beziehen, aber deren Einkommen vergleichbar gering ist.
Eine finanzielle Beteiligung der Eltern ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus können neben der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht schon über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind.
Für die Gewährung einer Leistung müssen die Eltern des Kindes einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig vor Ort sind in aller Regel die Stellen, die auch Anträge für Leistungen des SGB II und / oder des Bildungs- und Teilhabepakets entgegennehmen